Aktuelle Informationen:
! Neuregelung von Mitgänger-Flurförderzeugen !
Zum Verringern der mechanischen Gefährdung
durch Arbeitsmittel sollte eine
"Ausbildung zum Bedienen von Arbeitsmitteln mit anschließendem Nachweis der Befähigung in Theorie und Praxis"
stattfinden.
Für Rechtssicherheit ist zusätzlich auch für reine Mitgänger-Geräte folgendes sicher zustellen:
- ein schriftlicher Fahrauftrag
- die Durchführung von theoretischen und praktischen Prüfungen
- das Ausstellen eines Befähigungsnachweises (Fahrausweis)
Seit dem 12/2022 muss laut dem geänderten DGUV Grundsatz 308-001
"Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern"
eine Zusatzqualifikation folgender Fahrzeuge erfolgen:
Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen(Van Carrier), Teleskopstaplern zum Containerhandling(Reachstacker), Gabelstapler zum Containerhandling